illuminated-battery-symbol-neon-blue-futuristic-digital-landscape-social-media-post-size
Post by Sep 15, 2026, 4:09:10 PM · 2 min read

Spediteure fordern Vorschriften für Batterien in Containern

Der World Shipping Council (WSC) fordert Regierungen auf, eine Lücke in den internationalen Gefahrgutvorschriften hinsichtlich des Transports von Batterien in Containern zu schließen. Laut dem Dachverband der Containerreedereien werden Tausende von Lithium-Batterien in Containern transportiert, ohne dass die Reedereien sich der Gefahr bewusst sind, berichtet das belgische Fachmedium Flows.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Wachstum. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur war der Einsatz von Lithium-Ionen-Batterien im Jahr 2025 sechsmal so hoch wie im Jahr 2020, und die Nachfrage wird sich bis 2030 voraussichtlich verdoppeln. Gleichzeitig stellt Feuer auf See ein ständiges Risiko dar: Der Versicherer Allianz gab zuvor an, dass es durchschnittlich alle siebzehn Tage zu einem Brand an Bord eines Schiffes kommt.

Die Lücke in den Vorschriften: Sonderbestimmung 188

Der Kern des Problems liegt in der sogenannten Sonderbestimmung 188 (SP188) des International Maritime Dangerous Goods Code, dem internationalen Regelwerk für Gefahrgut auf See. Diese Bestimmung befreit kleinere Batterien von bestimmten Anforderungen, sofern sie spezifische Test-, Verpackungs- und Kapazitätskriterien erfüllen. Es gibt jedoch keine Begrenzung für die Anzahl der freigestellten Batterien, die in einem Container zusammengefasst werden dürfen.

Die Folge lässt sich leicht erahnen. Ein Container mit 4.200 Laptops kann etwa 416 kWh gespeicherte Energie enthalten – das entspricht der Leistung von drei bis vier Elektroautos –, ohne dass dafür Gefahrgutpapiere oder Warnschilder am Container erforderlich sind.

Die gesamte Containerladung bleibt unsichtbar

Joe Kramek, Vorsitzender und CEO der WSC, weist darauf hin, dass ein Container heute mit Tausenden von Lithiumbatterien beladen werden kann, ohne dass diese als Gefahrgut deklariert werden müssen. Die SP188-Regelung sei seiner Meinung nach dazu gedacht gewesen, den Transport einzelner Artikel mit kleinen Batterien zu vereinfachen – nicht dazu, eine komplette Containerladung unsichtbar zu machen. Batterien, die gemäß SP188 transportiert wurden, haben laut Kramek bereits erhebliche Containerbrände verursacht und dabei Menschen, Häfen, Schiffe und die Meeresumwelt gefährdet.

Unwissenheit ist das eigentliche Risiko

Das WSC betont, dass Batterien täglich sicher transportiert werden, wenn sie korrekt gekennzeichnet sind und das Risiko angemessen gehandhabt wird. Das Problem entsteht, wenn Reedereien, Besatzungen, Häfen und Rettungsdienste nicht wissen, was sich im Container befindet. Ohne diese Informationen können Reedereien keine angepasste Beladung vorsehen, die Container nicht von anderer Ladung trennen und keinen Notfallplan für den Fall eines Zwischenfalls erstellen.

Vorschlag bei der IMO eingereicht

Der WSC hat mit Unterstützung von fünf Regierungen und einer breiten Koalition von Branchenverbänden einen Vorschlag bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eingereicht. Darin wird eine Höchstmenge pro Container gefordert: Wer mehr Batterien transportiert, muss dies angeben und möglicherweise auch Warnschilder am Container anbringen. Laut Kramek funktionieren die aktuellen Vorschriften nicht wie beabsichtigt, und angesichts des wachsenden Batterietransports ist eine Lösung erforderlich, die diese Ladung sichtbar macht. Das Thema steht auf der Tagesordnung des IMO-Unterausschusses für den Transport von Fracht und Containern, der vom 14. bis 18. September 2026 in London tagt.

Auswirkungen für Importeure und Exporteure

Für Verlader ist diese Nachricht ernst zu nehmen, auch wenn noch keine neue Vorschrift in Kraft ist. Wer Produkte mit Lithiumbatterien versendet – von Elektronik bis hin zu Werkzeugen – tut bereits jetzt gut daran, die Ladung korrekt zu klassifizieren und zu kennzeichnen. Das ist nicht nur eine Frage der Sicherheit: Bei einem Zwischenfall mit nicht deklarierter Batterie-Fracht kann auch der Versicherungsschutz der Transportversicherung in Frage gestellt werden. Auf der Seite über Gefahrstoffe erfahren Sie, was beim Transport von Gefahrgut zu beachten ist.

Sollte der IMO-Vorschlag angenommen werden, könnte sich einiges an den Dokumentations- und Kennzeichnungsvorschriften für Sendungen mit Batterien ändern. TOP verfolgt den Entscheidungsprozess in London und informiert seine Kunden, sobald Klarheit herrscht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Produkte unter die Gefahrgutvorschriften fallen oder wie Sie sich auf strengere Anforderungen vorbereiten können, fragen Sie nach einer maßgeschneiderten Beratung.

Wussten Sie schon, dass…

ein Container mit 4.200 Laptops etwa 416 kWh gespeicherte Energie enthalten kann? Das entspricht etwa drei bis vier Elektroautos – und nach den geltenden Vorschriften darf ein solcher Container ohne Gefahrgutdokumente oder Warnhinweise an Bord transportiert werden.

Verwandte Nachrichten